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Art. 25 · Verlegung Werkleitungen
BZO Bau- und Zonenreglement Haegendorf · S. 8 · Original-PDF
Alle neuen Werkleitungen sind unterirdisch nach den Weisungen der Baubehörde zu verlegen. Die Gemeinde kann im Zuge von Werkleitungssanierungen oder Erneuerungen die Eigentümer von oberirdischen Leitungen verpflichten, diese im Zusammenhang mit den gemeindeeigenen Werkleitungen in den Boden zu verlegen. 3. Schluss- und Übergangsbestimmungen Ausnahmen und Verfahren
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.