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Art. 24 · Baustellenentsorgung
BZO Bau- und Zonenreglement Haegendorf · S. 8 · Original-PDF
Für Baustellen und Abbrüche mit mehr als 200 m3 Abfällen oder wenn Bauabfälle mit umwelt- oder gesundheitsgefährdenden Stoffen zu erwarten sind, hat die Bauherrschaft der Baubehörde vor Erteilung der Baubewilligung ein Konzept und nach Abschluss der Arbeiten ein Nachweis für die Entsorgung zu erbringen (§16 WEA (SR 814.600)3).
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.