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Art. 2 · Zuständigkeiten (§ 2 KBV)

BZO Bau- und Zonenreglement Haegendorf · S. 3 · Original-PDF

Die Anwendung des PBG, der KBV sowie des Baureglements ist Sache der Baubehörde (Bau- und Werkkommission [BWK]). 1 Baukommission

2Bauverwaltung Die Kompetenzdelegation für die Behandlung von Bauvorhaben erfolgt an die Bauverwaltung. Sofern eine Bewilligung erforderlich ist, ist für deren Erteilung die BWKzuständig. Für Fachfragen können entsprechende Spezialisten beigezogen werden. Der Aufwand für Fachberater wird der Bauherrschaft in Rechnung gestellt.

3Beizug von Fachberatern Für Bauten ausserhalb der Bauzone sind neben der kommunalen Baubehörde auch die kantonalen Fachstellen Bewilligungsinstanz.

4Bauten ausserhalb Bauzone Baugesuch und Publikationsorgan (§§ 3, 8 & 15 KBV)

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.