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Art. 1 · Zweck/ Geltungsbereich (§ 1 KBV)

BZO Bau- und Zonenreglement Haegendorf · S. 3 · Original-PDF

Dieses Reglement enthält, in Ergänzung und Ausführung des Planungs- und Baugesetzes vom 3. Dezember 1978 (PBG, BGS 711.11) und der kantonalen Bauverordnung vom 3. Juli 1978 (KBV, BGS 711.61 ), Vorschriften über das Bauen in der Einwohnergemeinde Hägendorf. Die im Reglement verwendeten Ausdrücke (Architekt, Bauherr usw.) gelten für männliche und weibliche Personen, die diese Funktion ausüben. Zweck und Geltung Das Baureglement bildet zusammen mit dem Zonenreglement, dem Bauzonenplan, dem Gesamtplan, dem Plan Naturgefahren und den Erschliessungsplänen die baurechtliche Grundordnung der Einwohnergemeinde Hägendorf. 2 Baurechtliche Grundordnung Die Abwasserbeseitigung, die Wasserversorgung und die Erschliessungsbeiträge und -gebühren sind in besonderen Reglementen geregelt.

3Weitere Reglemente Für die Projektierung, Baukonstruktion, Materialien und Bauausführung gelten die einschlägigen Normen und Richtlinien (SIA, VSS, bfu usw.) als verbindlich.

4Baunormen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.