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Art. 22 · Abstellplätze für Motorfahrzeuge

BZO Zonenreglement Grenchen · S. 14 · Original-PDF

1Der Bedarf an Abstellplätzen für Motorfahrzeuge wird aufgrund der Tabelle im Anhang 6 ermittelt. Die Abgrenzung der Perimeter ist aus dem Nutzungszonenplan ersichtlich. Abstellplätze für Motorfahrzeuge

2Bruchteile von 0.5 und mehr werden aufgerundet; Bruchteile von weniger als 0.5 abgerundet.

3Sofern auf einem Grundstück verschiedene Nutzungen bestehen, die eine Mehrfachnutzung der Abstellplätze zulassen, ist für die Berechnung die Nutzung massgebend, welche die höhere Anzahl ergibt.

4Die Zahl der maximal zulässigen Abstellplätze für Motorfahrzeuge ergibt sich aus der Tabelle im Anhang und der Abgrenzung der Perimeter im Nutzungszonenplan. Im Zentrum (Perimeter 1) dürfen keine Parkplätze erstellt werden.

–14 - 3.2 Vorschriften zur Nutzung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.