Art. 20 · Bauklassenplan
BZO Zonenreglement Grenchen · S. 11 · Original-PDF
Bauklassenplan
1Der Bauklassenplan definiert die baupolizeilichen Bestimmungen in den einzelnen Bauklassen.
2Gemäss der nachstehenden Tabelle sind in den einzelnen Bauklassen minimale und maximale Geschosszahlen vorgeschrieben. Für die Bestimmung der minimal erforderlichen Geschosszahl zählen ausschliesslich Vollgeschosse. Sockel- und Dachgeschosse werden für diese Bestimmung nicht als Vollgeschosse angerechnet.
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3Die Gebäudelänge ist nicht beschränkt. Die Baubehörde kann bei Gebäudelängen von mehr als 40,0 m eine kubische oder architektonische Gliederung des Gebäudes verlangen. Aufgrund der Quartierstruktur kann die Gebäudelänge und -breite in der Wohnzone nach § 31 weitergehend beschränkt sein (siehe Bauklassenplan).
4In den einzelnen Bauklassen gelten die folgenden baupolizeilichen Masse:
–12 - Bauklasse 0 2
2Hang 3
3Hang 4 5 6 H
7.5 1-2 0.5 40 9.5 1-3 0.6 40 9.5 1-3 20 9.5 20 10.5 2-3 0.6 40 10.5 3 20 12.0 20 12.5 2-4 0.7 40 14.03) 203) 13.5 3-4 1.0 40 13.5 3-4 20 16.0 20 16.5 4-5 1.2 40 16.5 4-5 20 20.03) 203)
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 11) verbindlich lesbar.
19.5 5-6 Bauten mit mehr als 19.5m Höhe. Ein Gestaltungsplan ist obligatorisch.
GH Max. Gebäudehöhe
1) Firsthöhe bei Shed- und Schrägdächer in der Arbeitszone: Gebäudehöhe + 4.0m Ge Geschosszahl Minimum/Maximum (siehe Abs. 2) AZ Max. Ausnützungsziffer Bruttogeschossfläche/Landfläche GZ Min. Grünflächenziffer Grünfläche/Landfläche
2) Wo gemäss Bauklassenplan rückwärtige Bauten nach § 29 vorgesehen sind, entfällt die Grünflächenziffer
3) Ergänzung gemäss Ziffer 2.4.6.8 des Regierungsratsbeschlusses Nr. 2003/1282 vom 1. Juli 2003.
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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.