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Art. 18 · Freihaltezone

BZO Zonenreglement Grenchen · S. 11 · Original-PDF

Freihaltezone

1Die Freihaltegebiete dürfen nicht überbaut werden. Sie dienen dem Schutz wichtiger Landschaftsbereiche, der Gliederung des Siedlungsgebietes, der Erhaltung und Schaffung von Parkund Erholungsanlagen.

2Kleinere Bauten und Anlagen sind ausnahmsweise zulässig, wenn sie dem vorgesehenen Zweck der Zone dienen und diese in ihrer Wohlfahrtswirkung nicht beeinträchtigen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.