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Art. 17 · Sportstättenzone
BZO Zonenreglement Grenchen · S. 11 · Original-PDF
Sportstättenzone In der Sportstättenzone sind öffentliche und private Bauten und Anlagen zugelassen, die dem Sport und der Freizeitgestaltung dienen. Betriebsnotwendige Wohnungen sind gestattet.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.