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Art. 12 · Zentrumszone
BZO Zonenreglement Grenchen · S. 9 · Original-PDF
Zentrumszone
1In der Zentrumszone sind öffentliche Bauten, Geschäfts- und Wohnbauten sowie nicht störende Gewerbe-, Dienstleistungsund Industriebetriebe zulässig.
2Warenlager, die nicht unmittelbar zu einem Betrieb gehören, sind nicht zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.