Art. 5 · Geschossflächenziffer
BZO Zonenreglement Gerlafingen · S. 5 · Original-PDF
1Für wichtige Areale kann der Gemeinderat, auf Antrag der Bau- und Werkkommission und nach Anhörung der Grundeigentümerschaft, die Durchführung eines Qualitätsverfahrens verlangen.
2Als Qualitätsverfahren gilt ein Verfahren zur Erreichung eines städtebaulich oder architektonisch optimalen Projekts; entwickelt mit einem Wettbewerb im Sinn von SIA142, einem Studienauftrag im Sinn von SIA 143 oder einem Gutachterverfahren, bei dem ein von der Gemeinde bestimmter Architekt Teil des Entwurfsteams ist.
3Wichtige Areale sind solche, die:
a)ein grösseres Areal umfassen, ab 3'000 m2 Landfläche, sofern eine grössere Überbauung geplant ist, oder
b)eine sensible Integration der Bauten und Anlagen in die Umgebung verlangen, in
–Kernzonen,
–Ortsbildschutzzonen,
–Mischzonen, plan:team 5 Gesamtrevision der Ortsplanung 20. Dez. 2022 Gerlafingen KtSO Zonenreglement Genehmigung Version 5
–Gewerbezonen, oder im direkten Umfeld von
–geschützten, schützenswerten oder erhaltenswerten Bauten.
4Die öffentliche Hand hat sich nach Massgabe ihres Interesses an den Kosten eines derartigen Wettbewerbs oder Studienauftrags zu beteiligen.
5Zur Gestaltungsplanpflicht siehe§ 22. Einteilung des Gemeindesgebiets in Zonen, Gebiete und Objekte
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.