Art. 41 · Belastete Standorte
BZO Zonenreglement Gerlafingen · S. 29 · Original-PDF
/ Altlasten
1Alle belasteten Standorte nach Art. 32 USG sind im kantonalen Kataster der belasteten Standorte (KbS) der Website des Amts für Umwelt Kanton Beschreibung Solothurn (AfU) einsehbar.
2Keine Darstellung in den Nutzungsplänen. Alle belasteten Standorte Darstellung nach Art. 32 USG sind im kantonalen Kataster der belasteten Standorte (KbS) (siehe Geoportal Kanton Solothurn) einsehbar.
3Das AfU hat Bauvorhaben auf belasteten Standorten nach Art. 3 Altlasten-Verordnung (AltlV) resp.§ 136 Gesetz über Wasser, Boden und Abfall Handlungsanweisung (GWBA,GS 712.15) zu beurteilen.
4Für Bauvorhaben auf einem belasteten Standort mit Untersuchungsbedarf ist durch die Bauherrschaft vor Baueingabe eine abschliessende Altlasten Voruntersuchung durchzuführen. Bei belasten Standorten ohne Überwachungs- und Sanierungsbedarf ist eine baubedingte Gefährdungsabschätzung durchzuführen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.