← BZO Gerlafingen · Inhaltsverzeichnis

Art. 32 · Hecken, Ufergehölz

BZO Zonenreglement Gerlafingen · S. 26 · Original-PDF

1Hecken sind gemäss der kantonalen Verordnung über den Natur- und Heimatschutz geschützt, sie dürfen weder entfernt noch vermindert werden, das sachgemässe Zurückschneiden ist gestattet.

2Hecken ausserhalb der Bauzone sowie Ufergehölze inner- und ausserhalb der Bauzone sind bei Planungs- und Bauvorhaben im Rahmen des Verfahrens festzustellen und mittels einer ordentlichen Heckenbaulinie auszuscheiden (Abstand 6.0 m innerhalb und 12.0 m ausserhalb der Bauzone). Für die Ufervegetation gelten ausserdem §§ 21 und 22 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG). plan:team 26 Gesamtrevision der Ortsplanung 20. Dez. 2022 Gerlafingen ~.SO Zonenreglement Genehmigung Version 5 9. Festsetzung gemäss kantonalem Richtplan resp. kantonalen Schutzbeschlüssen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.