Art. 31 · Gestaltung des Siedlungsrandes
BZO Zonenreglement Gerlafingen · S. 25 · Original-PDF
1Aussenräume am Rand der Bauzone (siehe die im Zonenplan orientierend dargestellte Bauzonengrenze) sind besonders sorgfältig zu gestalten. Der Aussenraum soll auch ökologischen Anforderungen gerecht werden.
2Die Übergänge sind insbesondere hinsichtlich Gestaltung und Bepflanzung auf die angrenzende Landschaft abzustimmen. Zulässig sind nur einheimische, standortgerechte Pflanzen und Hochstammobstbäume.
3Mauern und Stützmauern sind soweit möglich zu vermeiden. Wo sie notwendig sind, sind sie auf das Notwendige zu beschränken und ab 10 m Länge zu gliedern und mit einheimischen Stauden und Gehölzen zu bepflanzen. plan:team 25 Gesamtrevision der Ortsplanung 20. Dez. 2022 Gerlafingen ~.SO Zonenreglement Genehmigung Version 5
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.