Art. 13 · Gewerbezone, G
BZO Zonenreglement Gerlafingen · S. 11 · Original-PDF
1Zulässig sind: Nutzung ■ Nichtstörende und mässig störende Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe. ■ Wohnungen gemäss Tabelle Baumasse. ■ Produktionsbedingter Verkauf von vor Ort produzierten Erzeugnissen bis maximal 500 m2 Verkaufsfläche; diese ist die den Kunden zugängliche Fläche inkl. Flächen für Gestelle, Auslagen usw., aber ohne Flächen für die Verkehrserschliessung, Sanitärräume etc. (VSS-Norm SN 640.281). ■ Ortsansässige Betriebe mit produktionsbedingter Lager- und Umschlagsfunktion.
2Nicht zulässig sind: ■ Nicht ortsansässige Betriebe mit vorwiegender Lager- und Umschlagfunktion. ■ Betriebe mit einem Verkehrsaufkommen von durchschnittlich mehr als 400 Fahrten/Tag pro ha überbaute Fläche. Der Gemeinderat kann im Rahmen eines Gestaltungsplanes von dieser Vorgabe abweichen. ■ Verkauf von Gütern des täglichen Bedarfs. plan:team 11 Gesamtrevision der Ortsplanung 20. Dez. 2022 Gerlafingen Kt. SO Version 5 Zonenreglement Genehmigung
3Präzisierungen der Baumasse: Präzisierungen der Baumasse ■ Über den obersten zulässigen Vollgeschossen sind Attikageschosse im Sinne von KBV § 17ter nicht gestattet. ■ Erforderliche Anzahl Untergeschosse min. 1. Falls ein Gutachten zeigt, dass dies nicht möglich ist, kann eine Ausnahmebewilligung erteilt werden. ■ Dachform: Flachdachpflicht mit max. Neigung 5 %. ■ Aussenflächen: Die Versiegelung von Aussenflächen ist auf ein Minimum zu beschränken. Wege und Parkierungsflächen sind wasserdurchlässig zu gestalten. ■ Parkplätze: Die Parkplätze berechnen sich nach An-hang III KBV und der VSS Norm SN 640 281. Die genaue Parkierung ist aufzuzeigen. Parkplätze sind grundsätzlich unterirdisch zu erstellen. Ausnahmsweise können max. 10 % der erforderlichen Parkplätze oberirdisch erstellt werden (beispielsweise Besucherparkplätze, Parkplätze für Angestellte oder Kunden).
4Für Neu- und Umbauten ist vor dem Baugesuchsverfahren eine KonZusätzliche Anforderungen an die Gezeptstudie zu erstellen und voranfrageweise der Baubehörde zu unterstaltung breiten. Bei der Konzeptstudie sind folgende Punkte zu beachten:
a)Ortsbaulich hochwertige und ökologisch wertvolle Gestaltung des Raums zur Wohnzone und zum Siedlungsrand hin.
b)Gestaltung der Freiräume innerhalb des Areals als Gemeinschaftsflächen mit Sitzgelegenheiten, Spielgeräten, Begegnungsmöglichkeiten etc. für die Arbeits- und Wohnnutzungen.
c)Aufzeigen der Erschliessung.
5Die Baubehörde kann für Vorhaben mit geringeren räumlichen Auswirkungen von dieser Pflicht befreien.
6Entlang der Zonengrenze dürfen im Bereich des Immissionsschutzes 1 mmissionsschutzstreifen keine Bauten, Anlagen wie Abstell- oder Lagerplätze und Erschliessungsanlagen errichtet werden.
7Unterirdische Bauten im Bereich des Immissionsschutzstreifens können durch die Baubehörde in Ausnahmefällen gestattet werden, wenn sie mit mind. 50 cm Erdüberdeckung das gewachsene Terrain nicht überschreiten und keinerlei Geruchs- und Lärmimmissionen verursachen. Sichtbare Gebäudeteile, Abluftkamine, Schächte und dergleichen sind nicht zulässig.
8Die Immissionsschutzstreifen sind ökologisch wertvoll zu gestalten und mit einheimischen und standortgerechten Baum- und Straucharten unterschiedlicher Wuchshöhe zu bepflanzen. plan:team 12 Gesamtrevision der Ortsplanung 20. Dez. 2022 Gerlafingen Kt. SO Zonenreglement Genehmigung Version 5
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.