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Art. 12 · Mischzone, M

BZO Zonenreglement Gerlafingen · S. 7 · Original-PDF

Max. 0.75 Max.4 mit max. Neigung 5% Gewerbezone G frei frei Min. 2 Nur oberstes 13.5 m Flachdachpflicht 30%(1) offen III § 12 Mischzone, M

1Stärken des Zentrumsbereichs von Gerlafingen im Sinn eines erweiterten Dorfzentrums: Zweck der Mischzone um die Biberiststrasse ■ Zentrumsnutzungen mit Wohnen ansiedeln, ■ Mit den Bauten den Strassenraum gut definieren, ■ Den Strassenraum als Zentrumsraum betreiben und gestalten, ■ Die raumdefinierenden Bauten gut gestalten.

2Zulässig sind: Nutzung ■ Nichtstörende und mässig störende Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe, ■ Wohnungen gemäss Tabelle Baumasse, ■ Ortsansässige Betriebe mit produktionsbedingter Lager- und Umschlagsfunktion, ■ Verkauf in der Mischzone entlang der Biberiststrasse. In den übrigen Mischzonen: Produktionsbedingter Verkauf von vor Ort produzierten Erzeugnissen bis maximal 500 m2 Verkaufsfläche; diese ist die den Kunden zugängliche Fläche inkl. Flächen für Gestelle, Auslagen usw., aber ohne Flächen für die Verkehrserschliessung, Sanitärräume etc. (VSS-Norm SN 640.281 ).

3Nicht zulässig sind: ■ Nicht ortsansässige Betriebe mit vorwiegender Lager- und Umschlagfunktion. ■ Betriebe mit einem Verkehrsaufkommen von durchschnittlich mehr als 400 Fahrten/Tag pro ha überbaute Fläche. Der Gemeinderat kann im Rahmen eines Gestaltungsplanes von dieser Vorgabe abweichen. ■ Verkauf von Gütern des täglichen Bedarfs; ausgenommen ist die Mischzone entlang der Biberiststrasse. ■ Nicht zugelassen ist eine Nutzung durch das Sex-Gewerbe.

4Präzisierungen der Baumasse in der Mischzone um die Biberiststrasse: Präzisierungen der Baumasse ■ Über den obersten zulässigen Vollgeschossen sind Attikageschosse im Sinne von KBV § 17ter nicht gestattet. ■ Erforderliche Anzahl Untergeschosse min. 1. Falls ein Gutachten zeigt, dass dies nicht möglich ist, kann eine Ausnahmebewilligung erteilt werden. ■ Dachform: Flachdachpflicht mit max. Neigung 5 %. ■ Aussenflächen: Die Versiegelung von Aussenflächen ist auf ein Minimum zu beschränken. Wege und Parkierungsflächen sind wasserdurchlässig zu gestalten. plan:team

1O Gesamtrevision der Ortsplanung 20. Dez. 2022 Gerlafingen ~.SO Zonenreglement Genehmigung Version 5 ■ Parkplätze: Die Parkplätze berechnen sich nach An-hang III KBV und der VSS Norm SN 640 281. Die genaue Parkierung ist aufzuzeigen. Parkplätze sind grundsätzlich unterirdisch zu erstellen. Ausnahmsweise können max. 10 % der erforderlichen Parkplätze oberirdisch erstellt werden (beispielsweise Besucherparkplätze, Parkplätze für Angestellte oder Kunden).

5Für Neu- und Umbauten ist vor dem Baugesuchsverfahren eine KonZusätzliche Anforderungen an die Gezeptstudie zu erstellen und voranfrageweise der Baubehörde zu unterstaltung breiten. Bei der Konzeptstudie sind folgende Punkte zu beachten:

a)Ortsbaulich hochwertige und ökologisch wertvolle Gestaltung des Raums zur Wohnzone und zum Siedlungsrand hin.

b)Gestaltung der Freiräume innerhalb des Areals als Gemeinschaftsflächen mit Sitzgelegenheiten, Spielgeräten, Begegnungsmöglichkeiten etc. für die Arbeits- und Wohnnutzungen. )

c)Aufzeigen der Erschliessung.

6Die Baubehörde kann für Vorhaben mit geringeren räumlichen Auswirkungen von dieser Pflicht befreien.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.