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Art. 52 · Kommunale Vorranggebiete Natur und Landschaft

BZO Bau- und Zonenreglement Biberist · S. 22 · Original-PDF

1Zweck Kommunale Vorranggebiete Natur und Landschaft sind den Nutzungszo-

nen überlagerte, kleinräumige Gebiete. Deren Bewirtschaftung bezweckt

besonders die Erhaltung und Aufwertung von vielfältigen und erlebnisrei-

chen Gebieten mit ihren typischen Lebensräumen von Pflanzen und Tie-

ren. Die entsprechenden Ziele und Massnahmen werden mit freiwilligen

Vereinbarungen angestrebt.

2Schutzziele, Massnahmen a Schutzziele und –massnahmen sind im Anhang 5 aufgeführt. Eine den

Zielen entsprechende Nutzung ist zulässig.

b Zur Erreichung der Schutzziele sind Vereinbarungen mit den Bewirt-

schaftern und/oder den Grundbesitzern anzustreben. Darin werden Be-

wirtschaftungsmassnahmen und allfällige Abgeltungen für naturschützeri-

sche Leistungen festgelegt. Die Koordination mit Massnahmen des Bun-

des und des Kantons ist durch die Baukommission sicherzustellen.

c Die Finanzierung der Abgeltungen erfolgt hauptsächlich durch Gemein-

demittel, welche bei Bedarf durch die Mittel des Mehrjahresprogrammes

Natur und Landschaft des Kantons Solothurn ergänzt werden können.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.