Art. 52 · Kommunale Vorranggebiete Natur und Landschaft
BZO Bau- und Zonenreglement Biberist · S. 22 · Original-PDF
1Zweck Kommunale Vorranggebiete Natur und Landschaft sind den Nutzungszo-
nen überlagerte, kleinräumige Gebiete. Deren Bewirtschaftung bezweckt
besonders die Erhaltung und Aufwertung von vielfältigen und erlebnisrei-
chen Gebieten mit ihren typischen Lebensräumen von Pflanzen und Tie-
ren. Die entsprechenden Ziele und Massnahmen werden mit freiwilligen
Vereinbarungen angestrebt.
2Schutzziele, Massnahmen a Schutzziele und –massnahmen sind im Anhang 5 aufgeführt. Eine den
Zielen entsprechende Nutzung ist zulässig.
b Zur Erreichung der Schutzziele sind Vereinbarungen mit den Bewirt-
schaftern und/oder den Grundbesitzern anzustreben. Darin werden Be-
wirtschaftungsmassnahmen und allfällige Abgeltungen für naturschützeri-
sche Leistungen festgelegt. Die Koordination mit Massnahmen des Bun-
des und des Kantons ist durch die Baukommission sicherzustellen.
c Die Finanzierung der Abgeltungen erfolgt hauptsächlich durch Gemein-
demittel, welche bei Bedarf durch die Mittel des Mehrjahresprogrammes
Natur und Landschaft des Kantons Solothurn ergänzt werden können.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.