Art. 34 · Gewerbezone Gb
BZO Bau- und Zonenreglement Biberist · S. 14 · Original-PDF
1Zweck Reine Gewerbezone
2Nutzung a In der Gewerbezone Gb sind mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungs-
betriebe sowie betriebsnotwendige Wohnungen zulässig.
b Nicht zulässig sind Betriebe mit vorwiegend Lager- und Umschlags-
funktion. Läden mit mehr als 500 m2 Fläche und Lebensmittelverteiler
erfordern einen Gestaltungsplan.
3Bauweise Offene Bauweise
4Baumasse a Grünflächenziffer min. 20 %
-Baumäquivalent pro Baum 30 m2
Gebäudehöhe, resp. Firsthöhe normal max. 10.00 m
Reduziert max. 7.50 m
(ausgenommen sind Kamine und technische Aufbauten).
b Die reduzierte Gebäudehöhe gemäss lit. a gilt in den im Bauzonenplan
speziell bezeichneten Gebieten,
c In Hanglagen kann mit Zustimmung der Baubehörde zudem die Gebäude-
höhe talseitig um höchstens 2.50 m überschritten werden. Weitere
Abweichungen von diesen Vorschriften sind nur im Rahmen des Ge-
staltungsplanverfahrens möglich.
5Umgebung Auf das Orts- und Landschaftsbild ist gebührend Rücksicht zu nehmen.
Um eine gute Aussenraumqualität insbesondere im Bereich von Wohn-
nutzungen zu erreichen, sind die unüberbauten Flächen naturnah zu ge-
stalten. Insbesondere ist eine starke Durchgrünung mit regionstypischen,
standortheimischen Bäumen und Pflanzen anzustreben. Die Baubehörde
kann die Art und die Anordnung der Bepflanzung vorschreiben.
6Empfindlichkeitsstufe ES III
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.