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Art. 32 · Kernzone Zentrum K Zentrum

BZO Bau- und Zonenreglement Biberist · S. 13 · Original-PDF

1Zweck Zentrumbereich für Arbeiten, Wohnen, Einkaufen.

2Nutzung a Es sind öffentliche Bauten, Geschäfts- und Wohnbauten sowie nicht-

störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe mit zwei und drei Ge-

schossen zulässig. Im Erdgeschoss sind vorwiegend Geschäftsräume

zu erstellen.

3Bauweisen Offene Bauweise

4Baumasse Ausnützungsziffer für Wohnungen und Dienstleistungsbetriebe 0.60

für Geschäftsräume im Erdgeschoss zusätzlich 0.30

Grünflächenziffer

min. 25%

–Baumäquivalent pro Baum 30 m2

Geschosszahl

max. 3 G

Gebäudehöhe

max. 10.50 m

Gebäudelänge

max. 40 m

5Ausnahmen Die Baubehörde kann für Kleinbauten, An-, Um- und Aufbauten, unter

Einhaltung der jeweiligen Zonenbestimmungen, auf die Gestaltungs-

planpflicht verzichten. Für Neubauten ist der Gestaltungsplan in jedem

Fall obligatorisch.

6Empfindlichkeitsstufe ES II (Gebiete mit Aufstufungen in ES III sind im Bauzonenplan bezeich-

net).

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.