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Art. 13 · Geländer und Brüstungen

BZO Bau- und Zonenreglement Biberist · S. 5 · Original-PDF

Geländer und Brüstungen haben eine Mindesthöhe von 100 cm aufzuweisen und sind so zu ge-

stalten, dass die Sicherheit auch für Kleinkinder gewährleistet ist. es wird auf die Empfehlung Nr.

358 des Schweiz. Ingenieur- und Architektenvereins und auf die Dokumentation über Unfallsi-

cherheit von Hochbauten verwiesen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.