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Art. 27 · Gesamtnutzfläche
BZO Unterengstringen · S. 10 · Original-PDF
Für die Gesamtnutzfläche anrechenbar sind alle dem Wohnen, Arbeiten oder sonst dem dauernden Aufenthalt dienenden oder hierfür verwendbaren Räume in allen Geschossen unter Einschluss der dazugehörenden Erschliessungsflächen und Sanitärräume samt inneren Trennwänden.
Geschlossene Überbauung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.