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Art. 26 · Grundmasse

BZO Unterengstringen · S. 9 · Original-PDF

1Es gilt die zonengemässe Baumassenziffer.

2Die zulässige Stufenzahl ergibt sich aus der Summe der zulässigen Dachgeschosse, Voll- und Untergeschosse. Die nach Zonenordnung zulässige Gebäudelänge darf überschritten werden. 1

3Gestaltete und begehbare Dachterrassen sind zulässig.

4Abgestufte Bauten dürfen die parallel zum gewachsenen Terrain im senkrechten Abstand von 7.50 m verlaufende Profillinie an keinem Punkt durchstossen. 1 Grundmasse

5Nicht begehbare Vordächer dürfen die Profillinie horizontal auf der ganzen Breite um höchstens 2 m durchstossen. Nicht massiv ausgeführte Brüstungen und Geländer dürfen die Profillinie höchstens um die erforderliche Höhe der Absturzsicherung überstellen. 1 7

6Erfolgt die Fussgängererschliessung vertikal für zwei Seiten gemeinsam, gilt dort ein minimaler Gebäudeabstand von 7 m.

4. Weitere Festlegungen

Gesamtnutzfläche

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.