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Art. 19 · Dacheinschnitte Dachaufbauten Dachflächenfenster

BZO Unterengstringen · S. 8 · Original-PDF

1Dacheinschnitte, Dachaufbauten und Dachflächenfenster müssen zweckmässig angeordnet und auf ein für die Nutzung und Belichtung der Räume notwendiges Mass beschränkt werden; Dachaufbauten dürfen zudem insgesamt nicht breiter als 1/3 der betreffenden Fassadenlänge sein. Sämtliche Dachelemente müssen sich befriedigend in die Dachlandschaft einordnen. 1

2.4 Industrie- und Gewerbezonen

Grundmasse

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.