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Art. 275 · ausgeführt werden, wenn das Attikageschoss maximal 80 % eines Vollgeschosses …
BZO Uitikon · S. 20 · Original-PDF
PBG ausgeführt werden, wenn das Attikageschoss maximal 80 % eines Vollgeschosses beträgt und auf mindestens drei Gebäudeseiten zumindest abschnittsweise um 2,5 m von der Fassadenflucht des darunter liegenden Vollgeschosses Attikageschosse 20 zurückspringt. § 255 Abs. 3 PBG ist zu beachten, nicht aber
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.