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Art. 27 · Aussenantennen
BZO Uitikon · S. 18 · Original-PDF
Die Bewilligung für die Errichtung von Aussenantennen für den Radio- und Fernsehempfang kann verweigert werden, wenn die geplante Anlage das Ortsbild unzulässig beeinträchtigen würde. Aussenantennen
IV. Weitere Bestimmungen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.