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Art. 13 · Anordnung der Gebäude
BZO Uitikon · S. 12 · Original-PDF
1 Die Stellung der Gebäude und der Verlauf des Hauptfirstes sind in Uitikon dem charakteristischen Grundmuster der Kernzone I, in Ringlikon dem Grundmuster des bestehenden Ortskerns anzugleichen; Analoges gilt für die Freiräume. Anordnung der Gebäude 2 In der Kernzone KIV muss die Hauptfirstrichtung parallel zum Hang verlaufen, ausgenommen bei einzelnen kürzeren, vom Hauptfirst nach unten deutlich abgesetzten Gebäudeteilen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.