Art. 3 · Einfamilienhauszone E 1-2
BZO Zonenreglement Dornach · S. 6 · Original-PDF
1 Zweck:
Die Einfamilienhauszone ist eine reine Wohnzone (siehe § 2).
2 Nutzung / Bauweise:
In dieser Zone sind freistehende Ein- oder Doppeleinfamilienhäuser zulässig. Der Einbau zusätzlicher Einliegerwohnungen mit max. 2 ½ Zimmern ist gestattet.
3 Massvorschriften:
–Geschoss
1 2
–Ausnutzungsziffer max. 0.20 0.30
–Gebäudelänge max. 20.00 m 20.00 m
–Gebäudehöhe bergseits 1 max. 4.50 m 6.30 m
–Firsthöhe 2 max. 6.50 m 6.50 m
1Die Gebäudehöhe talseits beträgt gemäss § 18 Abs. 1 KBV max. 7.50 m.
2Gemessen ab OK Boden des obersten Vollgeschosses.
4 Empfindlichkeitsstufe:
ES II.
5 Hinweis zur Gestaltung:
Siehe auch § 7.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.