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Art. 19 · Dachaufbauten, Dacheinschnitte
BZO Schlieren · S. 7 · Original-PDF
Dachaufbauten und Dacheinschnitte sind zulässig. Sie dürfen insgesamt nicht breiter als 1/3 der betreffenden Fassadenlänge sein. Zusätzlich sind Dachflächenfenster erlaubt, sofern sie insgesamt nicht breiter als 2/9 der betreffenden Fassadenlänge sind. Dachflächenfenster können Dachaufbauten und Dacheinschnitte ersetzen. Industriezone
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.