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Art. 12 · Massvorschriften
BZO Schlieren · S. 4 · Original-PDF
Z PBG Z 1.1 Ausnützungsziffer max. - 1.10 Freiflächenziffer 10% 10% Vollgeschosse max. 5 5 Dachgeschosse* 1 1 Untergeschosse* 1 1 Gebäudehöhe max. 21.50 m 21.50 m Grenzabstand min. PBG 5.00 m
Die Bautiefe ist nicht beschränkt; die geschlossene Ueberbauung gestattet. * Die Anrechenbarkeit ergibt sich nach § 276 PBG. Bauordnung vom 16.9.1996 4
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.