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Art. 11a · a Nutzweise

BZO Schlieren · S. 4 · Original-PDF

Es sind Wohnungen und nicht störendes Gewerbe zulässig. Zentrumszonen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.