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Art. 49 · Gebäudelänge und Gesamtlänge

BZO Oberengstringen · S. 15 · Original-PDF

1Klein- und Anbauten im Sinne von § 2a ABV werden bei der Gebäudelänge und - breite unabhängig von ihrer Grundfläche nicht angerechnet.

2Die Gesamtlänge kommt beim Anbau von Klein- und Anbauten an Hauptgebäude zur Anwendung (vgl. Skizze im Anhang).

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.