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Art. 39 · Zulässigkeit

BZO Oberengstringen · S. 13 · Original-PDF

1Arealüberbauungen sind in den Wohnzonen W/1.7, W/1.9, W/2.3, W/2.5, W/2.8, in der Wohn- und Gewerbezone WG/3.0 sowie in der Zentrumszone zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.