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Art. 30 · Nutzweise

BZO Oberengstringen · S. 2 · Original-PDF

8 2.6 Gewerbezone 8 Art. 30 Nutzweise

1Nebst Wohnbauten sind mässig störende Betriebe zulässig. 2.6 Gewerbezone

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.