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Art. 14 · Umgebung

BZO Oberengstringen · S. 7 · Original-PDF

1Die Umgebung ist soweit als möglich zu erhalten bzw. ortsüblich zu gestalten und zu bepflanzen.

2Am massgebenden Terrain sind möglichst wenig Veränderungen vorzunehmen.

3Vorgärten sind nach Möglichkeit zu erhalten resp. bei Sanierung oder Neubauten wiederherzustellen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.