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Art. 50 · frei

BZO der Gemeinde Geroldswil vom 20. Juni 1994 mit Teilrevisionen bis 4. Dezember 2023 · S. 6 · Original-PDF

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* Die Grundfläche von Klein- und Anbauten beträgt max. 50 m2 (§ 2 ABV). ** Die Gesamthöhe ist in jedem Fall einzuhalten. Art. 12a 3 Freiflächengestaltung Die Frei- und Grünflächen sind ansprechend zu gestalten. Art. 13 6 Bauweise In der Gewerbezone sind die maximal zulässigen Gebäudelängen und -breiten bei offener und geschlossener Bauweise erlaubt. Art. 14 Nutzweise

1Es sind neben Gewerbebetrieben auch Handels- und Dienstleistungsbetriebe zugelassen.

2Es sind höchstens mässig störende Betriebe zulässig. Art. 15 3

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.