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Art. 49 · Geschützte archäologische Fundstellen
BZO Zonenreglement Balsthal · S. 30 · Original-PDF
1Zweck Geschützte archäologische Fundstellen im Gemeindegebiet sind zu erhalten.
2Hinweis Baugesuche, die Grabarbeiten und Terrainveränderungen im Bereich von archäologischen Fundstellen und deren Umgebung beinhalten, sind vor Erteilung einer Baubewilligung der Kantonsarchäologie zur Stellungnahme einzureichen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.