Art. 23 · Gewerbezone ohne Wohnnutzung
BZO Zonenreglement Balsthal · S. 15 · Original-PDF
GW
1Zweck Die Gewerbezone ohne Wohnnutzung bezweckt die (Weiter-)Entwicklung bestehender und Ansiedlung neuer Gewerbebetriebe.
2Nutzung Zulässig sind mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe. Eine Wohnnutzung ist ausgeschlossen.
Nicht zugelassen sind Betriebe mit überwiegend Lager- und Umschlagsfunktion (z.B. Lagerhäuser, Verteilzentren, usw.) sowie Betriebe, die übermässige Immissionen verursachen (starker Rauch, lästige Dünste, Lärm oder Erschütterungen).
3Bauvorschriften gemäss § 52 Bauvorschriften und Nutzungsziffern dieses Reglements.
4Aussenraumgestaltung Um eine gute Aussenraumqualität zu erreichen, sind die unbebauten Flächen möglichst naturnah zu gestalten. Der Bereich entlang der Zonengrenze (Immissionsabstand) zur Wohnzone ist mit einheimischen, standortgerechten Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen.
5Grenzabstand Anlagen wie Abstell- oder Lagerplätze sind innerhalb des gesetzlichen Grenzabstands nicht zulässig.
15/39 Einwohnergemeinde Balsthal Zonenreglement
6Grundwasserschutzzone S3 In den Bereichen innerhalb der Grundwasserschutzzone S3 sind keine Betriebe, von denen eine Gefahr für das Grundwasser ausgeht sowie keine Einbauten unter den höchsten Grundwasserspiegel zulässig. Baugesuche sind der kantonalen Gewässerschutzfachstelle (Bau- und Justizdepartement, vertreten durch das Amt für Umwelt) zur Stellungnahme zu unterbreiten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.