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Art. 2 · Zuständige Behörden

BZO Zonenreglement Balsthal · S. 4 · Original-PDF

Zuständig für den Erlass von Nutzungsplänen (§ 14 PBG) sowie des vorliegenden Zonenreglements ist der Gemeinderat Balsthal (Planungsbehörde).

1Bei Nutzungsplanungen

2Bei Baugesuchen Die Anwendung des vorliegenden Zonenreglements im Baubewilligungsverfahren ist Sache der Baubehörde Balsthal. II. ÜBERGEORDNETE VORSCHRIFTEN

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.