Art. 2 · Zonen
BZO Birmensdorf · S. 4 · Original-PDF
Das Gemeindegebiet wird in folgende Zonen eingeteilt, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen oder Wald zugewiesen ist: Zonenarten 1. Bauzonen
zweigeschossige Kernzone
K2
dreigeschossige Zentrumszone
Z3/70 %
Wohnzonen
–eingeschossige Wohnzone
W1/20 %
–zweigeschossige Wohnzone
W2/30 %
–zweigeschossige Wohnzone
W2/45 %
–dreigeschossige Wohnzone
W3/60 %
–zweigeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG2/45 %
–dreigeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG3/60 %
Industrie- und Gewerbezone
–fünfgeschossige Industriezone I5/7
–dreigeschossige Gewerbezone
G3/6 7. November 2008
1 Birmensdorf Bau- und Zonenordnung
Dreigeschossige Zone für öffentliche Bauten Oe
2. Freihaltezone* F
3. Erholungszone E
4. Reservezone* R
* Die zulässigen Nutzungen der Freihalte- und der Reservezone sind durch PBG abschliessend geregelt (§§ 62 und 40 bzw. 65). Diese Zonenordnung enthält damit keine weiteren Angaben.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.