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Art. 2 · Zonen

BZO Birmensdorf · S. 4 · Original-PDF

Das Gemeindegebiet wird in folgende Zonen eingeteilt, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen oder Wald zugewiesen ist: Zonenarten 1. Bauzonen

zweigeschossige Kernzone

K2

dreigeschossige Zentrumszone

Z3/70 %

Wohnzonen

–eingeschossige Wohnzone

W1/20 %

–zweigeschossige Wohnzone

W2/30 %

–zweigeschossige Wohnzone

W2/45 %

–dreigeschossige Wohnzone

W3/60 %

–zweigeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG2/45 %

–dreigeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG3/60 %

Industrie- und Gewerbezone

–fünfgeschossige Industriezone I5/7

–dreigeschossige Gewerbezone

G3/6 7. November 2008

1 Birmensdorf Bau- und Zonenordnung

Dreigeschossige Zone für öffentliche Bauten Oe

2. Freihaltezone* F

3. Erholungszone E

4. Reservezone* R

* Die zulässigen Nutzungen der Freihalte- und der Reservezone sind durch PBG abschliessend geregelt (§§ 62 und 40 bzw. 65). Diese Zonenordnung enthält damit keine weiteren Angaben.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.