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Art. 13 · Massvorschriften

BZO Birmensdorf · S. 8 · Original-PDF

Gebäudemasse

–Vollgeschosse max.

3

–Anrechenbare Dachgeschosse max. * 1

–Anrechenbare Untergeschosse max.* 1

–Ausnützungsziffer max.

70 %

–Grenzabstand mind.

6 m

–Gebäudehöhe max.

11.50 m

–Firsthöhe max.

6 m

* Die Anrechenbarkeit ergibt sich nach § 276 PBG. Bautiefe Die Bautiefe ist nicht beschränkt. Die geschlossene Bauweise sowie der Grenzbau sind bei gleichzeitiger Erstellung der Hauptgebäude oder beim Anbau an ein bestehendes Gebäude gestattet. 7. November 2008

5 Birmensdorf Bau- und Zonenordnung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.