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Art. 0.60 · Geschossflächenziffer unterirdisch, max

BZO Zonenreglement Oensingen · S. 6 · Original-PDF

0.60

3Gestaltung Bei Flachdächern (inkl. Vordächer) von mehr als 30 m2 ist mindestens die Grundfläche des Gebäudes zu begrünen.

4Empfindlichkeitsstufe

ES II. Die im Zonenplan festgelegten lärmvorbelasteten Gebiete werden in die ES III aufgestuft. § 7

1Nutzung Wohnzone viergeschossig W4

a)Zulässig sind Wohnbauten. Nicht störende Gewerbe- und Dienstleistungsnutzungen sind zugelassen, sofern sie in die Wohnbauten integriert werden.

b)Untersagt sind reine Gewerbe- und Dienstleistungsbauten sowie Nutzungen durch das Sex-Gewerbe.

c)Es sind nur Mehrfamilienhäuser (inkl. Reihen- oder Terrassenhäuser) zugelassen. Die bestehenden Ein- oder Doppeleinfamilienhäuser unterstehen der Bestandesgarantie.

2Baumasse Vollgeschosse max. 0.60

3Gestaltungsplanpflicht Für das Gebiet entlang der Zeughausstrasse sind im Rahmen eines Gestaltungs-plans folgende Baumasse anwendbar: Vollgeschosse max. 0.60 Einwohnergemeinde Oensingen: Zonenreglement Seite 7 von 40

4Gestaltung Bei Flachdächern (inkl. Vordächer) von mehr als 30 m2 ist mindestens die Grundfläche des Gebäudes zu begrünen.

5Empfindlichkeitsstufe ES II. Die im Zonenplan festgelegten lärmvorbelasteten Gebiete werden in die ES III aufgestuft. § 8

1Nutzung Wohnzone Leuenfeld WL

a)Zulässig sind Wohnbauten. Nicht störende Gewerbe- und Dienstleistungsnutzungen sind zugelassen, sofern sie in die Wohnbauten integriert werden.

b)Untersagt sind reine Gewerbe- und Dienstleistungsbauten sowie Nutzungen durch das Sex-Gewerbe.

2Baumasse Vollgeschosse max. 4 3 Fassaden- sowie Gesamthöhe, max. 15.00 m Geschossflächenziffer oberirdisch, max. 0.60

3Gestaltungsplan Es gilt die Gestaltungsplanpflicht. Ausgenommen davon sind Aus- und Umbauten bestehender Bauten. Der Gestaltungsplanbonus gem. § 21 Abs. 4 ist nicht anwendbar.

4Empfindlichkeitsstufe ES II. Die im Zonenplan festgelegten lärmvorbelasteten Gebiete werden in die ES III aufgestuft. § 9

1Nutzung Wohnzone Terrassensiedlung WT

a)In der Wohnzone Terrassensiedlung sind ausschliesslich Terrassenhäuser zugelassen.

b)Zulässig sind Wohnbauten. Nicht störende Gewerbe- und Dienstleistungsnutzungen sind zugelassen, sofern sie in die Wohnbauten integriert werden.

3Der Gestaltungsplan kann für einzelne Bauten bis sechs Vollgeschosse (ohne zusätzliche Attika- oder Dachgeschosse) vorsehen. Einwohnergemeinde Oensingen: Zonenreglement Seite 8 von 40

c)Untersagt sind reine Gewerbe- und Dienstleistungsbauten sowie Nutzungen durch das Sex-Gewerbe.

2Die maximal zulässige Fassadenhöhe von 7.5 m ist in jedem Punkt einzuhalten. Ausgenommen sind Aufbauten von maximal 1.0 m für technische Einrichtungen wie Liftzüge.

3Es sind nur Flachdächer zulässig.

4Die Grünflächenziffer muss min. 40% betragen. Die Anrechenbarkeit der Grünfläche richtet sich nach §34 Abs. 2 KBV. Begrünte Terrassen sind anrechenbar.

5Anstelle der vorgeschriebenen Grünfläche kann die Baubehörde in begründeten Fällen das ersatzweise Anpflanzen eines hochstämmigen Baumes pro 30 m2 verlangter Grünfläche zulassen.

6Terrainveränderungen sind auf das absolute Minimum zu beschränken.

7Im Übrigen sind die Bestimmungen des rechtskräftigen Gestaltungsplans anwendbar.

8Empfindlichkeitsstufe ES II. § 10

1Zweck Kernzone Ortsbild KO Die Kernzone (Ortsbild) umfasst die bestehenden historisch und ästhetisch bedeutsamen Ortsteile und bezweckt die Erhaltung des Orts- und Strassenbilds, der Bauten und ihrer Umgebung sowie einer angemessenen Nutzungsdurchmischung.

2Nutzung

a)Zulässig sind Wohnungen, mässig störende Dienstleistungs-, Laden- und Gewerbebetriebe sowie öffentliche Bauten.

b)Neue Landwirtschaftsbetriebe sind nicht zulässig. Die bestehenden Landwirtschaftsbetriebe können erhalten werden. Ihr Ausbau ist nur soweit zulässig, als dass keine zusätzlichen Emissionen für umliegende Wohngebiete entstehen.

c)Untersagt sind Nutzungen durch das Sex-Gewerbe.

d)Verkaufsläden sind zugelassen bis max. 300 m2 Nettoverkaufsfläche pro Betrieb. Für Projekte darüber hinaus ist ein Gestaltungsplan erforderlich. Bestehende Betriebe mit einer grösseren Fläche können in diesem Umfang erhalten, unterhalten und umgenutzt werden.

e)Verkehrsintensive Anlagen im Sinne des kantonalen Richtplans sind nicht zugelassen.

3Volumenerhaltung

a)Die heute bestehenden Bauten sind in ihrem Volumen bei Erneuerung und Wiederaufbau gewährleistet. Einwohnergemeinde Oensingen: Zonenreglement Seite 9 von 40

b)Zusätzliche Neubauten sind nur im Rahmen eines Gestaltungsplans zulässig.

c)Ersatzbauten sind am Ort der bestehenden Bauten, mit denselben Volumen, Kulturobjekte mit denselben Aussenmassen, zu erstellen.

d)Die Änderung der Nutzung ist im Rahmen von Abs. 2 zulässig.

Untergeordnete Erweiterungen Kleinere bauliche Erweiterungen sowie Ausnahmen von Abs. 3 kann die Baubehörde bewilligen, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

a)Vorteilhaftere Lösung für das Ortsbild.

b)Verbesserung der wohnhygienischen Situation oder Erweiterung eines bestehenden Betriebs.

c)Nebengebäude bis zu einer Grundfläche von max. 30 m2.

d)Dachausbau nur unter Einhaltung von Abs. 5.

e)Untergeordnete bauliche Erweiterungen sind im Rahmen eines Gestaltungsplans generell zulässig. Dabei kann von den Bestimmungen b) bis d) abgewichen werden, unter Vorbehalt von Bestimmung a).

5Gestaltung und Erschliessung

a)Bauten und Anlagen sind in zeitgemässer Art hinsichtlich Gesamterscheinung, Dach- und Fassadengestaltung, Material- und Farbwahl so auszubilden, dass sie sich in die Dorfstruktur einfügen.

b)Neubauten und wesentliche Umbauten im Dachbereich sind grundsätzlich mit Satteldach von 35° - 45° beidseitig gleicher Neigung und naturroter Tonziegel-Eindeckung auszuführen.

c)Es sind Schlepp- oder Dreieckslukarnen ohne sichtbares Mauerwerk sowie einzelne Dachflächenfenster bis max. 0.4 m2 Lichtfläche gestattet. Sie dürfen mit ihrer Vorderkante nicht vor die darunterliegende Fassade gestellt werden. In der gleichen Dachfläche auf zwei Ebenen angeordnete Dachaufbauten (ausgenommen Dachflächenfenster und Sonnenkollektoren) sind nicht gestattet.

d)Die Baubehörde kann auch andere Dachformen, Eindeckungen und Aufbauten zulassen, wenn dies zu einer besseren Gesamtlösung führt.

e)Pro Gebäude resp. Liegenschaft ist ein Reklamekonzept vorzulegen und der Bau- und Planungskommission zur Stellungnahme zu unterbreiten.

f)Gewerbliche Ausstellungs-, Aussenlager- oder Depotflächen sind bis 50 m2 Grundfläche zugelassen. Entlang der Ortsdurchfahrt können für grössere Flächen mit gestalterisch hochwertigen Lösungen (gestützt auf das Gutachten der Bau- und Planungskommission) Ausnahmen gewährt werden. Einwohnergemeinde Oensingen: Zonenreglement Seite 10 von 40

g)Sofern es die räumliche Situation (Parzellierung, Geometrie) zulässt, sind entlang den Hauptverkehrsstrassen (gem. Strassen- und Baulinienplan) die Zulieferungen seitlich oder rückwärtig von der Strasse anzuordnen. Verbleibende strassenseitige Zulieferungen dürfen die Ströme der verschiedenen Verkehrsteilnehmer (MIV, öV, Fussgänger, Radfahrer) nicht beeinträchtigen.

6Beurteilung von Baugesuchen

a)Das Ortsbildinventar ist bei der Beurteilung von Baugesuchen als Grundlage zur Interpretation der Schutz- und Erhaltungswürdigkeit heranzuziehen.

b)Sämtliche Bauvorhaben sind der kommunalen Bau- und Planungskommission und der kantonalen Denkmalpflege zur Stellungnahme zu unterbreiten.

7Empfindlichkeitsstufe ES III. § 11

1Zweck Kernzone Dorfzentrum K Dz Die Kernzone Dorfzentrum umfasst den Überlappungsbereich der historischen gewachsenen Siedlung entlang der heutigen Kantonsstrasse mit dem neuen Schwerpunkt Mühlefeld. Sie bezweckt eine Bebauung, welche sowohl das historische Orts- und Strassenbild, als auch das neue Dorfzentrum ablesbar macht und aufwertet.

2Nutzung

a)Zulässig sind Wohnungen, mässig störende Dienstleistungs-, Laden- und Gewerbebetriebe sowie öffentliche Bauten.

b)Untersagt sind Nutzungen durch das Sex-Gewerbe.

c)Verkaufsläden sind zugelassen bis max. 300 m2 Nettoverkaufsfläche pro Betrieb. Für Projekte darüber hinaus ist ein Gestaltungsplan erforderlich.

d)Verkehrsintensive Anlagen im Sinne des kantonalen Richtplans sind nicht zugelassen.

3Baumasse Vollgeschosse, max. (kein zusätzliches

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.