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Art. 5 · Grundsätze

BZO Turbenthal · S. 5 · Original-PDF

1Die Kernzone bezweckt die Erhaltung und Erneuerung des Dorfkerns von Turbenthal sowie des Ortsteils Hutzikon und der Ortskerne von Oberhofen, Neubrunn, Seelmatten, Tablat, Schmidrüti-Kalchegg und Geer und ihrer natürlich gewachsenen Umgebung sowie eine sinnvolle Enrueiterung der bestehenden Uberbauung durch gestalterisch gut eingefügte Neubauten.

2Es sind neben Wohnungen höchstens mässig störende Betriebe sowie öffentliche Bauten zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.