Art. 3 · Massgebliche Pläne
BZO Turbenthal · S. 4 · Original-PDF
1Für die Abgrenzung der Zonen und für Anordnungen innerhalb der Zonen ist der allgemeine Zonenplan 1:5000 massgebend, für die Weiler der Zonenplan Weiler 1:2000, für die Kernzonen Dorf Turbenthal und Hutzikon gelten die Kernzonenpläne 1:1000, für die Waldabstandlinien die Ergänzungspläne 1:2000 und für den Aussichtsschutz der Ergänzungsplan Sonnenberg 1:1000. Für die Landwirtschafts- und Freihaltezone sowie den Wald gilt der Plan über die kantonalen und regionalen Nutzungszonen 1:5000.
2Für den genauen Verlauf der Festlegungen gilt der entsprechende Datensatz der amtlichen Vermessung.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.