Art. 20 · Nutzweise
BZO Turbenthal · S. 12 · Original-PDF
1 ln den Gewerbezonen sind neben Gewerbe- und lndustriebauten auch Handels- und Dienstleistungsbetriebe zugelassen Nicht zulässig sind Betriebe, die Güter des täglichen Bedarfs anbieten sowie Betriebe der Güterverteilung und des Transports. 2 ln der Gewerbezone G1 sind höchstens mässig störende Betriebe zulässig. ln der Gewerbezone G2 sind auch stark störende Betriebe zulässig. 3 ln dem im Zonenplan bezeichneten Gebiet mit Gestaltungsplanpflicht ist ein Wohnanteil von maximal 40o/o zulässig. Aft.21 Bauweise Die geschlossene Bauweise ist in der Gewerbezone G1 bis zur Gesamtlänge von 40 m, in der Gewerbezone G2 unbeschränkt zulässig.
12Suter. von Känel . Wild . AG Gemeinde Turbenthal Bau- und Zonenordnung ZONE FUR ÖTTTruTLICHE BAUTEN E. Att.22 Grundmasse
1Die Gebäudehöhe beträgt maximale 13.5 m, die Geschosszahl ist frei.
2Bezüglich der Grenzabstände gegenüber Grundstücken in der Wohnzone gelten die Vorschriften der jeweils angrenzenden Zonen bis auf eine Tiefe von 12 m ab Zonengrenze. F, ERHOLUNGSZONE
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.