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Art. 8 · Grundmasse

BZO Seuzach · S. 19 · Original-PDF

1Es gelten die folgenden Werte als Minimal- bzw. Maximalbeschränkungen: − Baumassenziffer (BZ) für Hauptgebäude

2.8 m3/m2 − Baumassenziffer (BZ) für Hauptgebäude, welche ein vollflächiges Schrägdach mit einer Dachneigung von mindestens 30° aufweisen

2.9 m3/m2 − Überbauungsziffer für Besondere Gebäude

6 % − zusätzliche Baumassenziffer für verglaste Balkone, 0.3 m3/m2 Veranden und andere Vorbauten ohne heiztechnische Installationen, soweit sie dem Energiesparen dienen − Kleiner Grundabstand

3.5 m − Grosser Grundabstand

7.0 m − Gebäudelänge

60.0 m − Gebäudehöhe

15.0 m

2Die Geschosszahlen sind innerhalb der zulässigen Gebäude- und Firsthöhen frei.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.