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Art. 4a · Erleichterungen für zeitgemässe Architektur

BZO Seuzach · S. 17 · Original-PDF

1Bei Projekten mit zeitgemässer Architektur, welche von einem durch die Baubehörde eingesetzten Fachgremium als besonders gut beurteilt worden sind und die das Ortsbild qualitätsvoll weiterentwickeln, werden Abweichungen von den Kernzonenbestimmungen betreffend Dachund Fassadengestaltung sowie Stellung zugelassen.

2Durch solche Abweichungen dürfen für Nachbarn insbesondere bei Grenz- und Gebäudeabständen keine nachteiligen Auswirkungen entstehen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.