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Art. 31 · Spiel- und Ruheflächen

BZO Seuzach · S. 31 · Original-PDF

1Die Pflicht, Spiel- und Ruheflächen anzulegen, gilt bei Mehrfamilienhäusern und Reihenhäusern mit vier und mehr Familienwohnungen.

2Die Spiel- und Ruheflächen sind nach Möglichkeit an besonnter Lage und abseits vom Verkehr zu erstellen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.