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Art. 9 · Teilrevision Nutzungsplanung

BZO Pfungen · S. 9 · Original-PDF

9 Teilrevision Nutzungsplanung Bau- und Zonenordnung Dachflächenfenster4 Ausnahmsweise sind einzelne Dachflächenfenster in st e hender Rechteckform biszu einer Glasfläche von max. 0,45m2 zugelassen. In der Kernzone A sind sie nur zur Belichtung von Nebenräumen gestattet. Der Gesamteindruck der geschlossenen Dachfläche muss erhalten bleiben und die Fenster müssen in die Dach fläche eingelassen werden. Dachmaterial5 Die Dächer sind mit Tonziegeln in brauner bis ziegelr o ter, der Um -gebung angepasster Farbe einzudecken.Dacheinschnitte6 Dacheinschnitte sind nicht gestattet. Dachvorsprünge7 Das Dach ist allseitig vorspring end auszugestalten. In der Regel haben Dachvorsprünge traufseits min. 60cm und giebelseits min. 30 cm zu betragen. Trauf -und Ortsgesimse sind schlank zu gestalten. 2.6FassadengestaltungFassadengliederung1 Bei der Fassadengliederung ist auf de n Wechsel von hellen Fassa-denteilen wie Mauerwerk, Fachwerk usw. und dunklen Fassaden-teilen wie Tenntore und Öko nomiegebäude zu achten. Materialien2 Für Neu -und Umbauten sind die herkömmlichen Mat e rialien wie verputztes Mauerwerk, Fachwerkkonstrukt ionen, Hol z - verschalungen usw. zu verwenden. Grelle oder ausgefallene Farben sowie reflektierende Mate rialien sind unz u lässig. Fenster3 Grösse, Form, Gestaltung und Proportionen der Fen s ter so llen der herkömmlichen Bauweise entsprechen. Wo es für das Ortsbild wich-tig ist, kann die Unterteilung der Fenster mit fest montierten, aussenliegenden Holzsprossen und das Anbringen von Fensterläden in herkömmlichen Formen und in Holz verlangt werden.Türen4 Türen sind in Form, Material und Gestaltung a uf die Fenster, die Holzteile und die gesamte Fassadenges taltung abz u stimmen. Lauben5 Lauben sind zugelassen, sofern sie vom Dachvo r sprung ü berdeckt sind.Balkone6 Balkone sind nicht gestattet.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.