Art. 35 · Nutzweise
BZO Pfungen · S. 35 · Original-PDF
35 Teilrevision Nutzungsplanung Bau- und Zonenordnung AnzeigeverfahrenDas Anzeigeverfahren gemäss §§ 13 ff BVV (Bewilligung durch Anzeige) findet nach § 14 BVV namentlich Anwendung auf Bau-vorhabenvon untergeordneter Bedeutung: a ) Vordächer;b) Balkone, Nischen, Rück
–und Vorsprünge;
c)Dachkamine und andere kleinere technisch bedingte Dach -aufbauten;d) Dachflächenfenster, Dachau fbauten, wie Lukarnen, Gauben und dergleichen sowie Dacheinschnitte, sofern sie zusam-men mit den bereits bestehenden nicht mehr als 1/20 der betreffenden Dachfläche beanspruchen; ausgenommen sind Vorhaben in Kernzonen und Quartiererhaltungszonen;e)unwesentliche Verkleinerungen des Gebäudegrundrisses und des Baukubus;
f)die Veränderung einzelner Fassadenöffnungen, insbeson -dere von Türen und Fenstern;g) das Verschieben oder Einziehen innerer Trennwände;
h)Änderungen der Zweckbestimmung einzelner Räume o hne Änderung der Nutzweise;
i)Einrichtung und Umbau von Heizungen sowie Öltanks für das bediente Gebäude;
j)Empfangsantennen, soweit bewilligungspflichtig;
k)Anlagen für die Nutzung von Sonnenenergie, soweit bewilli-gungspflichtig; l)offene, nicht gewerbliche Schwimmbäder;m) Gartenhäuser und Schöpfe gemäss § 18 Abs. 1 BBV II;
n)Reklameeinrichtungen, soweit bewilligungspflichtig, ausser in Kernzonen;
o)Mauern und geschlossene Einfriedungen von nicht mehr als 1 ,50 m ab gewachsenem Boden; p)Unterteilungvon Grundstücken soweit bewilligungs-pflichtig;q) kleine Änderungen vor oder in der Bauausführung stehender Projekte. Merkmal: keine Aussteckung und Ausschreibung notwendigVoraussetzungen:keine geschützten nachbarlichen Interes-sen berührt
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.