Art. 34 · Grenzabstand
BZO Pfungen · S. 34 · Original-PDF
34 Teilrevision Nutzungsplanung Bau- und Zonenordnung Form und Inhalt eines BaugesuchesEin Baugesuch ist in jedem Fall der Gemeinde (Baubehörde) einzu-reichen und umfasst gemäss § 3 BVV grundsätzlich folgende Unter-lagen:
–Kopie des Grundbuchplanes evtl. mit Höhenangaben mit eingezeichneter Lage des Projektes
–Grundrisse aller Geschosse und Schnitte 1:100 mit Höhen -angaben (m ü. M.)
–Fassadenzeichnungen im Massstab 1 : 100
–Technische Angaben über die Baukonstruktion (Materialien, Ausrüstungen wie Heiz -und Feuerungseinrichtungen, Feuerschutzeinrichtungen usw.) •Energetischer Massnahmennachweis
–Umgebungsplan mit Angaben über die Gestaltung und Nutzweise
–Zudem sind je nach Art des Bauvorhabens folgende Angaben erforderlich:
–Ausnützungsberechnung
–Angaben über Materialien und Farben
–Nachbarliche Zustimmungserklärunge n (z. B. bei einem Nä-herbau)
–Zustimmung des oder der Grundeigentümer(s), falls der Ge-suchsteller nicht selbst Grundeigentümer istVor Eingabe eines Baugesuches ist die Absprache mit der Baube-hörde der Gemeinde empfehlenswert. Gültigkeit einer Bau-bewilligungEine Baubewilligung erlöscht nach drei Jahren (§ 322 PBG), wenn nicht vorher mit der Ausführung begonnen worden ist.Ordentliches Verfah-renDas Ordentliche Verfahren gemäss § 3 ff BVV (Bewilligung durch Beschluss) findet Anwendung auf alle bewilligungspflichtigen Vorhaben, die nicht dem Anzeigeverfahren unterstehen, d.h. Neu- , An-und grössere Umbauvorhaben Merkmal: Merkmal: Aussteckung und Ausschreibung zwingend
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.