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Art. 32 · Baumassentransfer für Pflichtparkplätze

BZO Pfungen · S. 32 · Original-PDF

32 Teilrevision Nutzungsplanung Bau- und Zonenordnung Anhang 2BauvorhabenBewilligungspflichtige BauvorhabenFür folgende Bauvorhaben ist gemäss § 309 PBG eine baurecht-liche Bewilligung nötig:a) die Erstellung eines Neubaus oder die bauliche Veränderung (Anbau, Umbau, Renovation) eines bestehenden Gebäudes und anderer Bauwerke, sofern diese mehr als 2,50m Höhe und 6 m 2Fläche aufweisen; bewilligungspflichtig ist auch die farblic he und materielle Veränderung von Fassaden, Fens-tern, Läden, Dächern usw. in Kernzonen (z. B. Ersatz von be-stehenden Holzrahmenfenstern, Dacheindeckung mit einer anderen Ziegelart und

–farbe);

b)Nutzungsänderungen bei Räumlichkeiten und Flächen, denen baurec htliche Bedeutung zukommt wie z. B. Um-nutzung von Wohnen in Gewerbe, Wiese in Lagerplatz usw.;c) der Abbruch von Gebäuden in Kernzonen;

d)Anlagen, Ausstattungen und Ausrüstungen wie z. B. Gara -gen, Tankstellen, beleuchtete Reklamen und nicht leuchte-nde Eigenreklamen ab einer Fläche von 0,25 m2 je Betrieb, Transportanlagen, Aussenantennen, Mauern und ge-schlossene Einfriedungen mit einer Höhe von 0, 8 0 m und mehr , Dachkamine, Heizungen, Sonnen kollektoren usw.;e) die Unterteilung von Grundstücken nach Erteilung ei ner baurechtlichen Bewilligung oder nach erfolgter Überbau-ung, ausgenommen bei Zwangsabtretung;f) wesentliche Geländeveränderungen, die im Zusammenhang mit anderen bewilligungspflichtigen Bauten und Anlagen stehen und die überdies eine Höhe von 1 ,0 0 m und/o der ei-ne Fläche von 500 m2 überschreiten;

g)Fahrzeugabstellplätze, Werk

–und Lagerplätze;

h)Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen (Landwirtschafts -zone) sind der kantonalen Baudirektion zur Prüfung und Stellungnahme anzuzeigen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.